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Beförderungsbedingungen


Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen

Der Fahrgast erkennt die Beförderungsbedingungen, der SemiTimeS UG sowie des im TICKeT AVIS Fahrscheinheft genannten Veranstalters bzw. Beförderers, an.

Diese Beförderungsbedingungen verlieren Ihre Gültigkeit, wenn auf der TICKeT AVIS Fahrscheinvorlage original elektronische Tickets eines Beförderungsunternehmens bzw. eines Veranstalters abgedruckt/angehängt werden. In dem Fall gelten ausschließlich die Beförderungsbedingungen des Beförderungsunternehmens bzw. des Veranstalters. Kein Agent, Angestellter oder Bevollmächtigter der SemiTimeS UG und des Veranstalters ist berechtigt, Bestimmungen dieses Vertrages zu ergänzen, abzuändern oder aufzuheben.

Mit der Buchung einer Fahrt im Liniennetz der SemiTimeS Allianz kommt ein Beförderungsvertrag zwischen dem Fahrgst und dem jeweiligen Linieninhabers und/oder der SemiTimeS UG (haftungsbeschränkt), Helene-Lange-Weg 25, 80637 München, HRB 185196 – Amtsgericht München zu den folgenden Besonderen Beförderungsbedingungen, zustande. Die Fahrten werden entweder von der SemiTimeS oder von einem der Kooperationspartner der SemiTimeS Allianz durchgeführt. Ein Anspruch auf die Beförderung in eigenen Bussen der SemiTimeS oder solchen eines bestimmten Partners besteht nicht, auch wenn fahrplanmäßig im Zeitpunkt der Buchung ein bestimmtes durchführendes Unternehmen vorgesehen war.

Servicegebühr sind bei den Ausgabestellen in Höhe von bis zu 5,00 Euro zu bezahlen. Gepäckgebühr wird direkt beim Fahrer bzw. Abfertigungspersonal bezahlt.

1. TICKeT AVIS Fahrscheinblätter dürfen nur vom Dienstpersonal abgetrennt werden. Das Personal ist verpflichtet, dem Fahrgastn irrtümlich abgetrennte TICKeT AVIS Fahrscheinblätter zurückzugeben und darauf einen entsprechenden Vermerk anzubringen.

2. Der Fahrgast muß seinen Platz im Voraus buchen. Bei der Rückfahrt muß der Fahrgast die Rückreise mindestens 3 Tage vor dem Rückreisedatum bei einer der SemiTimeS Stations, wenn keine Vorhanden dann telefonisch, bestätigen lassen. Dies muß auch dann geschehen, wenn bereits ein Rückreisedatum auf dem Fahrschein eingetragen ist. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz entsteht durch die Buchung nicht.

3. Einfache Fahrscheine sind nur am gebuchten Fahrtag gültig. Bei OPEN-Rückfahrscheinen muß die Rückfahrt innerhalb von 6 Monaten nach der Hinfahrt angetreten werden. Die Rückreise muß mind. 3 Tage vor der Rückreise reserviert/bestätigt werden, da ansonsten kein Beförderungsanspruch besteht.

4. Eine Fahrpreiserstattung bzw. eine Gewährleistung von Schadensersatzansprüchen kommt nur in den Fällen in Betracht, die in den besonderen Bedingungen erwähnt sind. Anträge auf solche Ansprüche müssen schriftlich innerhalb von 1 Monat nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrscheines an die Ausgabestelle gerichtet werden.

5. Für den Fall, daß dem Fahrgast oder seinem Gepäck Schäden entstehen und sich eine Haftung des Beförderungsunternehmens ergibt, sind Ansprüche bei dem Unternehmen geltend zu machen, das am Reisetag die Verkehrsbedienung durchführte.

6. Der Beförderungsunternehmer übernimmt keine Haftung für Handgepäck, es sei denn, der Fahrgast weist ein Verschulden des Unternehmens nach.

7. Für Schäden, die durch Verspätung, Ausfall einer Fahrt oder Anschlußversäumnis entstehen, wird keine Haftung übernommen.

8. Der TICKeT AVIS Fahrschein kann im Beförderungsfahrzeug am Tag der Abreise mit einem Fahrscheinheft ergänzt werden. Über den Reiseweg wird das Fahrscheinheft (Namenspapier mit Inhaberklausel gem. § 808 BGB) auf den Namen des Fahrgastes ausgestellt, das einen Coupon je Teilstrecke enthält. Ohne diese Coupons, die nur von dem Abfertigungs- bzw. Fahrpersonal abgetrennt werden dürfen, ist die Beförderung nicht möglich. Sowohl lose Coupons als auch TICKeT AVIS Fahrscheinblätter ohne einen Fahrscheinheftes bzw. elektronischen Ticket (Codes) des Beförderers, haben keine Gültigkeit.

9. Eventuelle Ansprüche sind gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, das am Reisetag die Verkehrsbedingung durchführte.

10. Der Fahrgast muß selbst behördliche festgelegte Reiseformalitäten erfüllen, erforderliche Ausreise-, Einreise- und sonstige Dokumente vorweisen.

11. Die Mitarbeiter der SemiTimeS UG sowie das jeweils zur Erbringung der Beförderungsleistung eingesetzte Personal sind berechtigt, die Grenzübertrittsdokumente der Fahrgäste auf ihre Vollständigkeit zu kontrollieren.

Ist der Fahrgast infolge ungültige und/oder unvollständiger Grenzübertrittsdokumente nicht berechtigt in das Bundesgebiet bzw. in Transitland oder Zielgebiet einzureisen bzw. auszureisen, wird die SemiTimeS UG und deren Kooperationspartner von ihrer Beförderungspflicht befreit.

12. Eine Beförderung ohne Ticketschein ist nicht möglich, auch dann nicht, wenn das Ticket bezahlt worden ist und in elektronischer Form vorliegt. Dieser kann ggf. beim Check-in Personal manuell und nachträglich gegen Entgelt von bis zu 5,00 €, ausgegeben werden.

13. Fahrgäste müssen sich mind. 15 Min. von der Abfahrt am Terminal befinden. Das Check-in schließt um 5 Min. vor Abfahrt, danach verlieren alle nicht Eingecheckten-Tickets Ihre Gültigkeit und ein Anspruch auf die Beförderung besteht nicht mehr, auch wenn das Ticket bezahlt worden ist. Für das nicht rechtzeitige Ein-Checken ist eine Check-in Gebühr in Höhe von bis zu 5,00 € pro Ticket zu bezahlen.

14. Der Fahrgast ist verpflichtet, seine Buchungen mittels gängiger Zahlverfahren zu begleichen. Diese können je nach Buchungsort und Verfügbarkeit unterschiedlich sein. Bei Zahlungen mit Lastschriftverfahren und Debit- & Kreditkarte gelten besondere Bedingungen.

Bei Zahlung mit den genannten Verfahren kann eine Risikoprüfung erfolgen, welche zu einer Ablehnung des Zahlungsmittels führen kann.

Bei Zahlung mit oben genannten Verfahren weist der Fahrgast das von ihm genutzte Kreditinstitut bereits bei Buchung an, der SemiTimeS oder einem von ihr beauftragten Dritten im Falle einer Rücklastschrift auf Aufforderung den Namen des Fahrgastes und dessen vollständige Anschrift mitzuteilen, damit Ansprüche gegenüber dem Fahrgast geltend gemacht werden können.

Wird aus Gründen, die der Fahrgast zu vertreten hat, der von der SemiTimeS bei ihrem Kreditkarten- oder Geldinstitut eingezogene Betrag ganz oder teilweise rückbelastet oder dessen Rückzahlung auf sonstige Weise geltend gemacht, erhebt die SemiTimeS hierfür eine Bearbeitungsgebühr. Zusätzlich können Storno- oder Umbuchungskosten anfallen. Kann der Betrag nicht fristgerecht vor Antritt der Fahrt erfolgreich eingezogen werden, werden die betroffenen Buchungen gesperrt. Der Fahrgast hat damit – trotz einer ggf. vorliegenden gedruckten Buchungsbestätigung – keinen Beförderungsanspruch. Der Fahrgast kann eine erneute Buchung im Bus gegen Barzahlung vornehmen.

15. Gebuchte Plätze können nicht auf andere Personen übertragen werden. Umbuchungen der Fahrstrecke, der Abfahrtszeit oder des Reisedatums können gegen Gebühr bis 24 Stunden vor der planmäßigen Abfahrt vorgenommen werden soweit zu diesem Zeitpunkt noch freie Kapazitäten vorhanden sind. Sofern zum Zeitpunkt der Umbuchung noch Tickets zum gleichen (oder einem geringeren Preis) verfügbar sind, fallen über die Umbuchungsgebühr hinaus keine Kosten an. Sollte der Fahrpreis für die geänderte Fahrt zum Zeitpunkt der Umbuchung über dem Preis der ursprünglichen Buchung liegen, so ist der Differenzbetrag als Aufpreis zuzüglich einer Umbuchungsgebühr zu zahlen. Sollte der neue Fahrpreis unterhalb des ursprünglichen Fahrpreises liegen, erfolgt keine Erstattung. Bestimmte (ermäßigte) Tarife sind von der Umbuchung ausgenommen.

Stornierungen sind bis zu 24 Stunden zu den üblichen Geschäftszeiten vor der Abfahrt möglich. Bei ordnungsgemäßer Stornierung wird der Fahrpreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurückgezahlt.

Umbuchung oder Stornierung der Tickets mit dem "Low Cost" Tarif ist nicht möglich.

Eine Umbuchung oder Stornierung kann nur bei der jeweiligen Buchungsstelle getätigt werden.

16. Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet (Ticketpreis + 40,00 €), wenn er an Bord eines Busses der SemiTimeS Allianz angetroffen wird und weder im Vorverkauf noch bei Einstieg in das Fahrzeug einen Platz für die entsprechende Fahrt gebucht hat.

17. Als Fahrausweis gilt die ausgedruckte oder in elektronischer Form vorzeigbare Fahrkarte und/oder die Buchungsnummer des Tickets im Zusammenhang mit einem gültigen offiziellen Lichtbildausweis des Fahrgastes .

18. Werden gebuchte Plätze nicht bis spätestens 5 Minuten vor planmäßiger oder vorangekündigte verspätete Abfahrt eingenommen, so können diese anderweitig vergeben werden, ohne dass ein Erfüllungs- oder Erstattungsanspruch besteht.

19. Ein Umstieg auf Verkehrsdienste, die nicht von SemiTimeS Allianz ausgeführt werden, kann nicht zugesichert werden.

20. Der Fahrgast wird Anweisungen des Fahr- und Begleitpersonals zum Fahrbetrieb unbedingt befolgen. Das Fahr- und Abfertigungspersonal ist befugt, offensichtlich alkoholisierte oder unter dem Einfluss von sonstigen Drogen stehende Personen von der Beförderung auszuschließen. Gleiches gilt für Fahrgäste, die aus anderen Gründen die Sicherheit anderer Fahrgast gefährden oder das Wohlbefinden der MitFahrgastn stark negativ beeinflussen. Anspruch auf Ersatzbeförderung besteht in diesem Falle nicht.

21. Auf unserer Internetseite kannst Du den Namen des Fahrgastes bis 24 h vor Abfahrt gegen Service-Gebühr ändern. Ist die Fahrt zum Zeitpunkt der Umbuchung allerdings teurer als die ursprünglich gebuchte Fahrt, wird der Aufpreis zzgl. der Service-Gebühr in Rechnung gestellt. Du erhältst anschließend eine neue Buchungsbestätigung mit neuer Buchungsnummer.

22. Wenn ein Bus eine Verspätung hat, werden Sie als Passagier in der Regel darüber nicht informiert, viel mehr sind Sie als Passagier in der Pflicht, die auf dem Ticket abgebildete Tel. Nr. anzurufen und sich nach dem Status der Fahrt zu informieren. Sie können, abhängig von der Infrastruktur des Busbahnhofs, auch die Auskunft am Schalter des Busbahnhofs einholen.

Bitte beachten Sie, dass bei den internationalen Linien eine Verspätung sehr oft vorkommen kann. Diese Verspätungen werden durch die Grenzbeamten oder die Kontrollen durch den Zoll verursacht. Hierfür haftet das Beförderungsunternehmen nicht und der Passagier hat keinen Anspruch auf Entschädigung, da die Verspätung nicht durch das Unternehmen verschuldet ist.

Wenn der Bus-Verspätung hat, berechtigt das Sie als Passagier nicht ohne Konsultation mit uns eine Fahrt mit jeglichen Verkehrsmittel zu buchen und dann auf die Erstattung der Kosten zu bestehen. Das ist eine gesetzliche Bestimmung! Deswegen empfehlen wir sich erstmal mit uns per eMail in Verbindung zu setzen. Wir helfen gerne, wenn wir gefragt werden.

23. Bitte beachten Sie, dass weder der Fahrer noch das Hotline-Personal in der Pflicht sind Ihre Sprache zu sprechen und zu schreiben. Vielmehr sind Sie als Passagier in der Pflicht für die Verständigung zu sorgen, wenn Sie sich für eine Fahrt mit einer internationalen Linie entscheiden.

Wenn keine Verständigung möglich ist und Sie das Ticket bereits gekauft haben, das ist kein Grund für eine Stornierung. Es steht Ihnen frei ob Sie die Fahrt antreten oder nicht aber eine Geld-Rückerstattung ist dadurch nicht möglich da das Personal keine Pflicht hat Ihre Sprache zu sprechen.