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Benennung eines Vertreters in der Union

Jeder Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter ohne Niederlassung in der Union, dessen Verarbeitungstätigkeiten sich auf betroffene Personen beziehen, die sich in der Union aufhalten, und dazu dienen, diesen Personen in der Union Waren oder Dienstleistungen anzubieten – unabhängig davon, ob von der betroffenen Person eine Zahlung verlangt wird – oder deren Verhalten, soweit dieses innerhalb der Union erfolgt, zu beobachten, sollte einen Vertreter benennen müssen, es sei denn, die Verarbeitung erfolgt gelegentlich, schließt nicht die umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten oder die Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten ein und bringt unter Berücksichtigung ihrer Art, ihrer Umstände, ihres Umfangs und ihrer Zwecke wahrscheinlich kein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich oder bei dem Verantwortlichen handelt es sich um eine Behörde oder öffentliche Stelle.

1. Der Vertreter sollte im Namen des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters tätig werden und den Aufsichtsbehörden als Anlaufstelle dienen.
2. 
Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter sollte den Vertreter ausdrücklich bestellen und schriftlich beauftragen, in Bezug auf die ihm nach dieser Verordnung obliegenden Verpflichtungen an seiner Stelle zu handeln.
3. 
Die Benennung eines solchen Vertreters berührt nicht die Verantwortung oder Haftung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters nach Maßgabe dieser Verordnung.
4. 
Ein solcher Vertreter sollte seine Aufgaben entsprechend dem Mandat des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters ausführen und insbesondere mit den zuständigen Aufsichtsbehörden in Bezug auf Maßnahmen, die die Einhaltung dieser Verordnung sicherstellen sollen, zusammenarbeiten.
5. 
Bei Verstößen des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters sollte der bestellte Vertreter Durchsetzungsverfahren unterworfen werden.

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Benennen Sie uns als Ihren EU-Vertreter bzw. Ihren Vertreter in der Union
Jahresumsatz
/ month
Benennung zum DSGVO Vertreter in der Europäischen Union

Sehr geehrter Herr Semir Sabotic,

mit Wirkung zum ______________ werden Sie gemäß Art. 27 Abs. 1 EU-DSGVO zum EU-Vertreter bzw. Vertreter in der Union der Firma: ______________ benannt.

Ihre Aufgabe ist es, uns und/oder unsere Auftragsverarbeiter in Bezug auf die Ihnen nach der EU-DSGVO obliegenden Pflichten in der Europäischen Union zu vertreten.

Gemäß Art. 27 Abs. 4 EU-DSGVO dienen Sie insbesondere als Anlaufstelle und Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen. Sie stellen damit das Bindeglied zwischen diesen und uns dar.

Uns ist bekannt, dass durch Ihre Benennung als unser Vertreter für die Union, es gemäß Art. 27 Abs. 5 EU-DSGVO aber nicht ausschließt, dass erforderliche rechtliche Schritte unmittelbar gegen unseren Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter gerichtet werden.

Das Vorhandensein eines EU-Vertreters berührt die Verantwortung und Haftung der datenverarbeitenden Stelle nicht. Betroffene und Aufsichtsbehörden haben bei Datenschutzverletzungen somit die Wahl, ob sie sich an den EU-Vertreter oder den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter selbst wenden.

Bei Verstößen des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters werden Sie als der bestellte Vertreter Durchsetzungsverfahren unterworfen.

In dieser Funktion sind Sie der Geschäftsführung unmittelbar unterstellt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma können sich in Angelegenheiten des Datenschutzes unmittelbar an Sie wenden.





______________________________________

(Ort, Datum und Unterschrift Geschäftsführung)


Ich nehme hiermit die Benennung zum EU-Vertreter der Firma: ______________ an.
München, 25.05.2018 Semir Sabotic
(Ort, Datum und Unterschrift des EU-Vertreters)