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Ihr Recht auf Vergessenwerden

Art. 17 DSGVO Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden") - Art. 19 DSGVO Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Löschung personenbezogener Daten.

Um Ihre Daten löschen zu können, müssen Sie zuerst eine Datenabfrage über Ihre Person tätigen. Das können Sie hier durch das Datenänderung/-Abfrage Formular machen. Danach bekommen Sie einen Code, welchen Sie hier im Feld "Identification Code" einzugeben haben und nach dem Drucken auf den Button "-GO-" werden Ihre Daten unwiderruflich gelöscht sobald keine Grunde dagegen sprechen. 
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Antrag auf das Löschen der Daten
Hiermit mache ich Gebraucht von meinem Recht nach Art. 17 DSGVO - Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden") und beauftrage Sie meine personenbezogene Daten unter Berücksichtigung etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen, unwiderruflich zu löschen.

Bitte senden Sie mir, lt. Art. 19 DSGVO, nach der Löschung der Daten einen Nachweiß der Löschung auf die in diesem Formular eingegebene eMail Adresse zu.