Ihr Recht auf Vergessenwerden
Art. 17 DSGVO Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden") - Art. 19 DSGVO Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Löschung personenbezogener Daten.Um Ihre Daten löschen zu können, müssen Sie zuerst eine Datenabfrage über Ihre Person tätigen. Das können Sie hier durch das Datenänderung/-Abfrage Formular machen. Danach bekommen Sie einen Code, welchen Sie hier im Feld "Identification Code" einzugeben haben und nach dem Drucken auf den Button "-GO-" werden Ihre Daten unwiderruflich gelöscht sobald keine Grunde dagegen sprechen.